Geschäftsordnung

§1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Der Organisator des Förderprogramms mit dem Namen „MYHEALTH-Club“ (im Folgenden als „Programm“ oder „Club“ bezeichnet) ist die AQUA Futura Sp. z o.o. mit Sitz in Gliwice, eingetragen im Unternehmensregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Bezirksgericht in Gliwice, 10. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer 0000383019, NIP: 9601591763, im Folgenden als „Organisator“ bezeichnet.
  2. Die Adresse des Organisators lautet: Polen, 44-105 Gliwice, ul. Błogosławionego Wincentego Kadłubka 12, Telefon: +48 502 410 705, +48 602 290 482 , e-mail: biuro@aquafutura.plendomajek@poczta.onet.pl
  3. Die Geschäftsordnung des Clubs ist auf der Website zugänglich. www.myhealth-water.com („Website“) verfügbar. Alle anderen Informationen, die sich auf das Programm beziehen, haben lediglich Hilfs- oder Lehrcharakter.
  4. Das Programm, das unter Punkt 1 angezeigt ist, wird auf dem Gebiet der Republik Polen durchgeführt.
  5. Zweck des Programms ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, von besonderen Kaufbedingungen oder Sonderaktionen für die vom Organisator angebotenen Produkte (im Folgenden als „Produkt“ oder „Produkte“ bezeichnet) zu profitieren.
  6. Der Teilnehmer hat das Recht, alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Programm entstehen können, vor einem zuständigen ordentlichen Gericht zu verfolgen.
  7. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig.
  8. Das Programm ist kein Glücksspiel, keine Pfandlotterie, keine Wette oder verkaufsfördernde Lotterie, deren Ausgang im Sinne von Art. 2 des Gesetzes vom 19. November 2009 über Glücksspiele vom Zufall abhängt.
  9. Dieses Programm wird vom Organisator realisiert als öffentliches Versprechen im Sinne von Art. 919-921 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  10. Der Teilnehmer sollte bei seinem Beitritt zum Programm den Inhalt dieser Geschäftsordnung lesen. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Regeln und bestätigt, dass er alle Bedingungen erfüllt, die ihn zur Teilnahme am Programm berechtigen. Der Organisator ist nicht für die Richtigkeit der vom Teilnehmer angegebenen Daten verantwortlich, hat jedoch das Recht, diese gemäß den Bestimmungen von § 2 der Geschäftsordnung zu überprüfen.

§2. REGELN FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT IM MYHEALTH-CLUB

  1. Am Programm können nur folgende Personen teilnehmen:
    • volljährige und natürliche Personen, die volle Rechtsfähigkeit und einen Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen besitzen,
    • juristische Personen,
    • Selbstverwaltungseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit, aber mit Rechtsfähigkeit, von denen in Art. 331 duie Rede ist.
      die im Zeitraum der Programmdauer sich ordnungsgemäß anmelden und ihre Teilnahme auf der Website des Programms registrieren (im Folgenden: „Teilnehmer“).
  2. Die korrekte Registrierung im Programm besteht im Ausfüllen des Internetformulars, das auf der Programm-Website (verfügbar unter: www.myhealth-water.com) zur Verfügung steht und in dem der Teilnehmer folgende Angaben machen muss:
    • Vorname, Familienname, Name oder Firma,
    • die Kontaktnummer des Mobiltelefons,
    • E-Mail-Adresse,
    • die Adresse des Wohnsitzes oder des eingetragenen Firmensitzes sowie die Lieferadresse, falls diese von der Adresse des Wohnsitzes oder des eingetragenen Firmensitzes abweicht, mit Angabe der Nummer des Lokals, der Etage und der Gegensprechanlage,
    • im Falle von Teilnehmern, die keine natürlichen Personen sind, werden die Registrierungsdaten angegeben: KRS-Nummer, Registergericht und NIP-Nummer sowie die unter a) – c)  geforderten Daten von natürlichen Personen, die diese Teilnehmer vertreten,
    • Bestätigung, dass Sie die Geschäftsordnung gelesen haben, und im Falle von natürlichen Personen – einschließlich Vertretern von Teilnehmern, die keine natürlichen Personen sind – Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Programm; die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch für die Club-Mitgliedschaft erforderlich.
  3. Der Antrag auf Teilnahme am Programm muss auf die in der Geschäftsordnung festgelegte Weise gestellt werden. Die Nichterfüllung einer der Bedingungen für die Teilnahme macht die Bewerbung für das Programm ungültig.
  4. Der Organisator behält sich das Recht vor, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die in dieser Geschäftsordnung festgelegten Bedingungen erfüllt. Zu diesem Zweck kann er vom Teilnehmer verlangen, dass er bestimmte schriftliche Erklärungen abgibt, bestimmte Daten zur Verfügung stellt oder bestimmte Dokumente einreicht, die für eine ordnungsgemäße Teilnahme am Programm erforderlich sind. Die Nichterfüllung der Bedingungen, die sich aus dieser Geschäftsordnung ergeben, oder die ungerechtfertigte Weigerung, die oben genannten Forderungen nach einer Untersuchung der Daten zu erfüllen, kann die Weigerung, einen bestimmten Teilnehmer im Programm zu registrieren, oder den Verlust der Mitgliedschaft im Programm zur Folge haben.
  5. Der Organisator bestätigt die Registrierung des Programmteilnehmers, indem er eine Begrüßungs-E-Mail an die vom Teilnehmer im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse sendet. In der in diesem Punkt 6 genannten Mitteilung teilt der Organisator dem Teilnehmer seine Teilnehmer-Nummer mit, die ihm individuell zugeteilt wurde. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Empfang der Nachricht vom Organisator zu bestätigen, indem er auf sie antwortet oder den in der Nachricht enthaltenen Hyperlink benutzt. Sobald eine solche E-Mail an den Organisator geschickt oder der Hyperlink verwendet wird, wird der Person, die sich registriert hat, der Teilnehmerstatus zuerkannt.
  6. Nach der Registrierung eines Teilnehmers, der ein Verbraucher im Sinne des Art. 221 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, wird der Organisator einem solchen Teilnehmer eine elektronische Nachricht (E-Mail) an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse senden, in der er den Abschluss eines Fernabsatzvertrages mit dem dieser Geschäftsordnung entsprechenden Inhalt bestätigt, dem eine pdf-Datei mit dem Inhalt dieser Geschäftsordnung und ein Muster für die Erklärung des Rücktritts vom Fernabsatzvertrag beigefügt wird; dieses Muster stellt Anlage 2 zu dieser Geschäftsordnung dar.
  7. Der Teilnehmer ist berechtigt, die im Anmeldeformular angegebenen Daten jederzeit zu aktualisieren, indem er sie dem Organisator mitteilt.
  8. Die Einzelheiten der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden in einem getrennten Dokument dargelegt, das dem Teilnehmer oder seinem Vertreter, bei dem es sich um natürliche Person handelt, zur Verfügung gestellt wird.
  9. Dem Teilnehmer, der sein Interesse bekundet, kann der Status des Produktvermittlers zuerkannt werden. Die detaillierten Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem Organisator und dem Produktvermittler werden in einem separaten Dokument – einer Vereinbarung, die die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Vermittler festlegt – aufgeführt.

§3. RECHTE UND BEDINGUNGEN BEI  CLUB-MITGLIEDSCHAFT

  1. Nach dem Beitritt zum Club kann der Teilnehmer einen Sonderrabatt auf den in der Preisliste angegebenen Katalogpreis für den Kauf von Produkten gemäß den im Anhang Nr. 1 – „MyHealth-Abonnementspakete – Preisliste“ aufgeführten detaillierten Bedingungen in Anspruch nehmen und hat Zugang zu den Vorteilen, die sich aus der Tatsache ergeben, dass er die Mitgliedschaft im Club erfolgreich an Nicht-Teilnehmer weiterempfohlen hat, und zwar unter den Bedingungen, die in der Vereinbarung über die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Vermittler beschrieben sind.
  2. Der Organisator behält sich das Recht vor, die in Anhang 1 aufgeführten Preise und Rabattbeträge zu aktualisieren. Im Falle einer solchen Änderung müssen die Teilnehmer mindestens 30 Tage vor dem Datum der Änderung per E-Mail über die geplante Änderung des Anhangs 1 unterrichtet werden. Der Mitteilung, von der im vorstehenden Satz die Rede ist, wird der Anhang 1 in der geänderten Fassung beigefügt.
  3. Um die Mitgliedschaft im Club aufrechtzuerhalten, verpflichtet sich der Teilnehmer, in jedem Kalendermonat mindestens ein Abonnementspaket aus einem der in Anhang 1 beschriebenen Sortimente zu erwerben. Eine detaillierte Beschreibung der Abonnementspakete ist ebenfalls in diesem Anhang enthalten. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Teilnehmer, dem Organisator bis zum fünfzehnten Tag eines jeden Monats eine entsprechende Bestellung per E-Mail an biuro@aquafutura.pl oder myhealth-water.com/Bestellungen zu übermitteln. Nach Auftragserteilung ist der bestellende Teilnehmer verpflichtet, eine Vorauszahlung in der Höhe zu leisten, die der Menge und dem Wert der bestellten Produkte gemäß der aktuellen Preisliste entspricht – unter Berücksichtigung der ihm zustehenden Rabatte.
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die bestellten Abonnementspakete in Form einer Vorauszahlung auf das Konto des Organisators auf eine der folgenden Weisen zu bezahlen:
    • per Banküberweisung auf das Konto des Organisators mit der Nummer: 06 1090 1766 0000 0001 4871 4244, geführt bei der Santander Bank Polska SA,
    • mittels einer Kreditkarte, wenn der Organisator eine solche Möglichkeit anbietet,
    • mittels eines Dauerüberweisungsauftrags, der darin besteht, dass der Teilnehmer dem Zahlungsdienstleister die Anweisung erteilt, einen bestimmten Betrag vom Bankkonto des Teilnehmers auf das in Punkt 1. angegebene Bankkonto des Organisators zu überweisen; diese Zahlungsweise erfordert die Vorlage einer entsprechenden Anweisung (nach dem festgelegten Muster) bei der Bank, die das Bankkonto des Teilnehmers führt.
  5. Die Bestellung wird abgeschlossen innerhalb von maximal 5 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Bestellung unter der angegebenen E-Mail-Adresse und ab dem Datum der Gutschrift des entsprechenden Vorauszahlungsbetrags auf dem Konto des Organisators, das unter Punkt 3 angegeben ist. Die Lieferung erfolgt per Kurierdienst an die auf der Bestellung angegebene Lieferadresse auf Kosten des Organisators gemäß der in Anhang 1 enthaltenen Preisliste.
  6. Um den Lieferprozess zu optimieren, erhält der Kurier eine entsprechende, vom Teilnehmer bei der Registrierung angegebene Kontaktnummer. Im Falle einer Änderung der Kontaktnummer ist der Teilnehmer verpflichtet, den Organisator so schnell wie möglich (spätestens zum Zeitpunkt der nächsten Produktbestellung) über das entsprechende Kontaktformular auf der Website des Organisators darüber zu informieren.
  7. Die Lieferadresse ist die bei der Registrierung des Teilnehmers angegebene Adresse. Im Falle einer Änderung der Lieferadresse ist der Teilnehmer verpflichtet, den Organisator über die Änderung gemäß den unter Punkt 6 genannten Regeln zu informieren.
  8. Club-Mitglieder erhalten monatlich (bis zum 10. Tag des Monats) SMS oder E-Mails, die sie an ihre Bestellung erinnern. Wenn Sie bis zum 20. Tag des Monats keine Bestellung aufgeben, wird Ihnen erneut eine Erinnerung zugesandt.
  9. Wenn ein Club-Mitglied die Bestellung eines monatlichen Produktpakets nicht innerhalb der erforderlichen Frist aufgibt, behält sich der Organisator das Recht vor, die zuvor erworbenen Rechte des Mitglieds für einen Zeitraum von 2 Monaten beim ersten Verstoß gegen die genannte Verpflichtung oder von 6 Monaten beim nächsten Verstoß vorübergehend auszusetzen. Diese Aussetzung gilt auch für zusätzliche Provisionen und Rabatte, die der Teilnehmer bereits erworben hat, und hat zur Folge:
    1. eine Senkung des Rabatts, von dem in Anhang 1 die Rede ist, während der ersten zwei Monate der Aussetzung um die Hälfte (50%);
    2. den Verlust des Rechts, die unten in Abs. 11 genannten Sonderangebote in Anspruch zu nehmen, sowie den Verlust des Rechts, die unten in Abs. 12 genannten Sonderpreise in Anspruch zu nehmen;

Das Recht auf Aussetzung besteht nicht, wenn der Teilnehmer in den drei Monaten unmittelbar vor dem Monat, in dem er die in Abs.  3 genannte Verpflichtung nicht erfüllt, mindestens fünf (5) Abonnementspakete erworben hat.

  1. Ausgesetzte Rechte können vor dem Zeitraum, für den sie ausgesetzt wurden, im Falle der Rückkehr zur regulären Erfüllung der Verpflichtungen wieder eingeführt werden.
  2. Der Organisator behält sich außerdem das Recht vor, weitere Sonderangebote an die Teilnehmer zu richten, die sich aus den vom Organisator durchgeführten Werbeaktionen ergeben. Die Bedingungen für solche Werbeaktionen werden jeweils in den Bestimmungen festgelegt, die einer E-Mail mit einem bestimmten Angebot beigefügt sind.
  3. Der Organisator behält sich außerdem das Recht vor, weitere Sonderpreise in Form von Sachleistungen an Teilnehmer zu vergeben, die bestimmte Anforderungen hinsichtlich des Kaufvolumens und der Zeit der Teilnahme am Programm erfüllen. Detaillierte Bedingungen für den Erhalt solcher Preise werden in einer gesonderten Geschäftsordnung festgelegt.

§4. BEANSTANDUNGEN

  1. Beanstandungen und Beschwerden über den Ablauf des Programms können schriftlich an die Adresse des Organisators gerichtet werden: Polen, 44-105 Gliwice, ul. Bł. Wincentego Kadłubka 12 oder per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse: biuro@aquafutura.pl, mit dem Vermerk „MyHealth-Club-Beanstandung“, aber dieser Vermerk ist nicht unentbehrlich.
  2. Eine schriftliche Beanstandung sollte den Namen oder den Firmennamen oder den Namen des Teilnehmers, seine Teilnehmer-ID-Nummer sowie eine detaillierte Beschreibung und Angabe der Gründe für die Beanstandung enthalten.
  3. Der Organisator wird Beanstandungen auf der Grundlage dieser Geschäftsordnung prüfen.
  4. Beanstandungen werden innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Beanstandung geprüft. Der Organisator informiert schriftlich oder per E-Mail über die Art und Weise, wie die Beanstandung behandelt wird.

§5. SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN

  1. Personenbezogene Daten der Teilnehmer – natürliche Personen und natürliche Personen, die die Teilnehmer vertreten – werden in dem Umfang verarbeitet, wie dies für die Durchführung des Programms, die Ausführung von Aufträgen, Buchhaltungszwecke, die Bearbeitung von Beanstandungen und die Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (RODO) vom 27. April 2016 erforderlich ist.
  2. Der Verwalter der persönlichen Daten der Programmteilnehmer ist AQUA Futura Sp. z o.o. mit Sitz in Gleiwitz, eingetragen im Unternehmensregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Bezirksgericht in Gleiwitz, 10. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer: 0000383019, NIP: 9691591763.
  3. Die Angabe von persönlichen Daten ist völlig freiwillig, jedoch erforderlich, um am Programm teilnehmen zu können. Die Personen, die ihre Daten zur Verfügung stellen, haben das Recht, auf den Inhalt ihrer Daten zuzugreifen, das Recht, sie zu berichtigen, ihre Löschung zu verlangen, ihre Verarbeitung einzuschränken, ihre Verarbeitung zu kontrollieren, das Recht, eine Kopie der Daten zu erhalten, das Recht, sie zu übertragen und der Verarbeitung der Daten zum Zwecke des Direkt-Marketings oder der Erstellung von Profilen durch den Organisator zu widersprechen. Ein Einspruch oder andere Anfragen bezüglich persönlicher Daten sind an den Organisator unter Verwendung der oben in Punkt 2 genannten Kontaktdaten zu richten. Personen, die ihre persönlichen Daten zur Verfügung stellen, haben auch das Recht, ihre Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zurückzuziehen. Der Widerruf der Einwilligung berührt jedoch nicht das Recht des Organisators zur Datenverarbeitung, das vor dem Widerruf der Einwilligung ausgeübt wurde, sowie das Recht, die Daten gemäß den RODO-Bestimmungen oder anderen Rechtsakten zu verarbeiten.

§6. ELEKTRONISCH ERBRACHTE DIENSTLEISTUNGEN

  1. Im Rahmen des Programms stellt der Organisator den Teilnehmern Dienstleistungen auf elektronischem Wege zur Verfügung. Unter Dienstleistungen, die auf elektronischem Wege für die Zwecke dieser Geschäftsordnung erbracht werden, sind insbesondere solche Dienstleistungen zu verstehen:
    • Veröffentlichung dieser Geschäftsordnung auf der Website;
    • die Möglichkeit für die Teilnehmer, sich über die Website zu registrieren;
    • Ermöglichung der Kommunikation zwischen dem Organisator und den Teilnehmern per SMS oder E-Mail.
  2. Der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege wird geschlossen, wenn der Teilnehmer die Website, SMS- oder E-Mail-Inhalte anzeigt. Die Vertrag wird für die Dauer der Teilnahme am Programm geschlossen.
  3. Die auf elektronischem Wege erbrachten Dienstleistungen sind kostenlos und werden vom Organisator nur in dem für die Durchführung des Programms erforderlichen Umfang bereitgestellt.
  4. Der Benutzer der Website, der kein Benutzer ist oder den Benutzerstatus noch nicht erhalten hat, kann jederzeit den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege kündigen, indem er die Website verlässt oder die SMS / E-Mail löscht.
  5. Die technische Voraussetzung für die Nutzung der elektronisch angebotenen Dienste ist die Installation eines Webbrowsers, z.B. Internet Explorer 11.0, Mozilla FireFox 14.0, Opera 14.0, Chrome 10.0 oder entsprechende Anwendungen für ein Mobiltelefon.
  6. Die Nutzung elektronischer Dienste im Rahmen des Programms kann für den Teilnehmer als Internet-Nutzer Risiken mit sich bringen. Das Risiko im Zusammenhang mit der Nutzung elektronisch erbrachter Dienstleistungen besteht insbesondere in der Gefahr, das IT-System des Teilnehmers mit Software zu infizieren, die z.B. darauf abzielt, den Nutzer auszuspionieren, wichtige Daten zu stehlen, die Unfähigkeit, das System zu betreiben, zu verursachen, Spam zu verschicken, Daten zu löschen u.Ä.
  7. Um die oben in Punkt 7 genannten Risiken zu vermeiden, sollte der Teilnehmer die Ausrüstung, die er zur Verbindung mit dem Internet verwendet, mit einem Virenschutzprogramm ausstatten und dieses Programm regelmäßig aktualisieren.
  8. Der Organisator nutzt im eigenen Rahmen Systemabsicherungen und eine permanente IT-Unterstützung. Die Kommunikation zwischen dem Computer des Teilnehmers und dem Server des Organisators wird mit dem SSL-Protokoll (Secure Socket Layer) verschlüsselt.
  9. Der Organisator informiert, dass das IT-System des Programms die so genannten „Cookies“ verwendet, d.h. kleine Textdateien, die der Identifizierung des Browsers des Benutzers für statistische und verkaufsanalytische Zwecke dienen. Cookies werden nicht verwendet, um persönliche Daten zu sammeln, sie sind unschädlich für den Computer, die Software und die Daten. Die Deaktivierung der Cookies-Option ist durch Änderung der Einstellungen des Webbrowsers des Teilnehmers möglich und beeinträchtigt nicht die Möglichkeit der Nutzung aller Funktionen des Programms.
  10. Die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege erfolgt nach den in der Geschäftsordnung festgelegten Regeln und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

§7. RÜCKTRITTSRECHT. KÜNDIGUNG DER CLUB-MITGLIEDSCHAFT AUSSCHLUSS.

  1. Der Teilnehmer kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat zum Ende des Kalendermonats von der Teilnahme am Programm zurücktreten, indem er ein entsprechendes schriftliches Ersuchen an die unter Punkt 2 angegebene Korrespondenzanschrift oder E-Mail-Adresse richtet, wobei auf dem Umschlag oder in der Betreffzeile der E-mail der Vermerk „MyHealth-Club – Kündigung” stehen sollte. Der Verzicht auf die Teilnahme am Programm ist gleichbedeutend mit der Kündigung des Vertrags über die Teilnahme am Programm mit der oben angegebenen Kündigungsfrist.
  2. Wenn ein Teilnehmer ein Verbraucher ist, kann ein solcher Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Registrierung im Programm ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten vom Vertrag über die Teilnahme am Programm zurücktreten. Eine Rücktrittserklärung kann von einem solchen Teilnehmer auf dem Formular eingereicht werden, das den Anhang 2 zur Geschäftsordnung bildet. Ein Teilnehmer, der ein Verbraucher ist, kann eine Rücktrittserklärung auch in anderer Form abgeben.
  3. Der Organisator kann den Teilnehmer von der Teilnahme am Programm ausschließen, wenn er gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung verstößt, insbesondere durch Angabe falscher Daten im Anmeldeformular. Der Teilnehmer wird über die Tatsache des Ausschlusses vom Programm schriftlich informiert. Der Ausschluss von der Teilnahme am Programm ist gleichbedeutend mit einer fristlosen Kündigung der Vereinbarung über die Teilnahme am Programm.
  4. Der Organisator kann einen Teilnehmer auch vom Programm ausschließen, wenn der Teilnehmer für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten keine Produktbestellungen aufgibt. Der Organisator informiert den Teilnehmer über die Absicht, den Teilnehmer aus dem Club auszuschließen, indem er eine entsprechende Nachricht an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse sendet. Wenn ein Teilnehmer nach Erhalt der Mitteilung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Absendung der Mitteilung keine Produktbestellung aufgibt, kann der Organisator den Teilnehmer von der Teilnahme am Programm ausschließen.
  5. Wenn ein bestimmter Verstoß den Organisator berechtigt, die Mitgliedschaft des Teilnehmers auszusetzen oder ihn aus der Mitgliedschaft auszuschließen, steht es dem Organisator frei, eines dieser Rechte zu wählen.
  6. Im Falle der Kündigung, des Rücktritts oder des Ausschlusses aus dem Programm werden alle Provisionen und Rabatte, die der Teilnehmer angesammelt hat, am Tag der Zustellung der Kündigung der Mitgliedschaft annulliert.
  7. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Möglichkeit des Wiedereintritts in den Club für einen Teilnehmer zu sperren, der zuvor in Übereinstimmung mit dem Inhalt der vorstehenden Punkte 3 oder 4 aus dem Club ausgeschlossen wurde.

§8. RABATTPOLITIK

MyHealth-Club

  1. Fester Rabatt von 20% bei Erfüllung der in der Geschäftsordnung beschriebenen Bestimmungen.
  2. NUR Club-Mitgliedern werden Rabattcoupons für Käufe neuer Verbraucher, die von den Club-Mitgliedern in die Club-Mitgliedschaft eingeführt worden sind, zur Verfügung gestellt – und zwar in Höhe von 10,- PLN für JEDEN eingekauften Karton eines beliebigen Produkts während der gesamten Dauer der Club-Mitgliedschaft dieser Person.
  3. Einmalige Rabattgutscheine werden dem Club-Mitglied auch für jeden einmaligen Kauf zugewiesen, der auf seine Empfehlung hin außerhalb des Clubs getätigt und durch Angabe der Vermittler-ID-Nummer durch den neuen Verbraucher identifiziert wird – und zwar in der gleichen Höhe wie bei Käufen, die von neuen Club-Mitgliedern getätigt werden.

§9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Die Teilnahme am Programm kann mit Kosten verbunden sein, die vom Teilnehmer zugunsten von Rechtssubjekten zu tragen sind, die Telekommunikationsdienste (Zugang zum Internet, Nutzung von Fernkommunikationsmitteln usw.), Postdienste (Versand von Postsendungen) oder Kurierdienste anbieten. Um die Höhe dieser Kosten zu bestimmen, sollte sich der Benutzer mit dem betreffenden Telekommunikations- oder Postbetreiber oder dem Rechtssubjekt, die Kurierdienste anbietet, in Verbindung setzen, um von diesen die Preisliste der erbrachten Dienstleistungen zu erhalten.
  2. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Geschäftsordnung zu ändern. Die Änderung tritt zum in Abs. 5 (siehe unten) angegebenen Termin in Kraft.
  3. Beim ersten Einloggen in sein Programmkonto, gerechnet vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an, wird der Teilnehmer über solche Änderungen und über die Möglichkeit ihrer Akzeptanz benachrichtigt. Die Verweigerung der Akzeptanz der Änderungen kommt einem Rücktritt von der Teilnahme am Programm gleich. Im Falle eines solchen Rücktritts finden die Bestimmungen des § 7 Punkte 1 und 4 Anwendung, wobei der Teilnehmer während der Kündigungsfrist an die Geschäftsordnung in ihrer bisherigen Fassung gebunden ist.
  4. Änderungen in der Geschäftsordnung des Programms dürfen die von den Teilnehmern bis zum Datum der Änderung der Geschäftsordnung erworbenen Rechte nicht beeinträchtigen.
  5. Informationen über die Änderung oder Beendigung des Programms werden auf der Website veröffentlicht, und zusätzlich – spätestens bis zum Datum der Veröffentlichung der Informationen auf der Website – erhält jeder Teilnehmer diese Informationen per E-Mail. Die Beendigung des Programms erfolgt frühestens 30 Arbeitstage ab dem Datum der Ankündigung der Programmbeendigung. Die Änderung des Programms erfolgt frühestens nach 14 Kalendertagen ab dem Datum der Ankündigung der Änderung. Unter dem Datum der Ankündigung einer Änderung oder der Beendigung des Programms ist das Datum der Veröffentlichung relevanter Informationen auf der Website zu verstehen.
  6. Im Falle der Beendigung des Programms werden alle Provisionen und Rabatte, die der Teilnehmer angesammelt hat, mit dem Datum der Zustellung der Beendigung des Programms storniert – das Datum wir gemäß Punkt 5 (siehe oben) festgelegt.
  7. Die Anhänge der Geschäftsordnung sind integraler Bestandteil der Geschäftsordnung. Alle anderen Vorschriften und Regeln, auf die in dieser Geschäftsordnung Bezug genommen wird, sind in gleicher Weise wie die Anhänge zu behandeln.
  8. In Angelegenheiten, die in der Geschäftsordnung nicht geregelt sind, gelten die in Polen allgemein gültigen Gesetze, einschließlich der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  9. Die Geschäftsordnung gilt ab dem 25. Mai 2020.